Rentenerwerb ohne Berufstätigkeit: Möglichkeiten und staatliche Unterstützung
In Deutschland hängt der Erwerb einer regulären Rente grundsätzlich von der Erwerbstätigkeit und den damit verbundenen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Wer nie im Beruf gearbeitet hat, erwirbt in der Regel keinen Rentenanspruch. Eine Ausnahme existiert jedoch für Eltern, die ihre Kinder erzogen haben. Die Rentenversicherung honoriert Erziehungsarbeit durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Dennoch gibt es staatliche Unterstützung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Diese Unterstützung erfolgt entweder durch Bürgergeld oder durch Grundsicherung im Alter.
Bürgergeld ist die Zustandsform von Leistungen ähnlich dem früheren Arbeitslosengeld II, das all jenen zusteht, die arbeitsfähig sind, jedoch das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Für Bürger im Rentenalter, die keine auskömmliche Rente haben, bietet die Grundsicherung im Alter einen Ausweg. Diese stellt eine Art soziale Absicherung dar, wenn die eigene Rente oder sonstige Altervorsorge nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Um Grundsicherung zu erhalten, müssen die Antragsteller ein vorhandenes Vermögen bis auf Ausnahmen – wie etwa Bargeld bis 10.000 Euro oder angemessenen Hausrat – aufbrauchen und auch mögliche Einnahmen werden angerechnet.
Elternteile, die nicht berufstätig waren, können einen Rentenanspruch durch Kindererziehungszeiten geltend machen. Pro Kind werden üblicherweise drei Versicherungsjahre angerechnet, wobei diese Zeiten unter bestimmten Bedingungen aufgeteilt werden können. Ein Rentenanspruch ergibt sich, wenn mindestens fünf Jahre Versicherungszeiten nachgewiesen werden können, jedoch reicht der finanzielle Umfang oftmals nicht aus, um die Grundsicherung zu überschreiten. Daher ist es essenziell, einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, um die Erziehungstätigkeit berücksichtigt zu lassen.
Zusammenfassung
- Ohne Berufstätigkeit besteht grundsätzlich kein Rentenanspruch, Ausnahme: Eltern erhalten Anrechnung durch Kindererziehungszeiten.
- Staatliche Unterstützung erfolgt u.a. durch Bürgergeld für Arbeitsfähige oder Grundsicherung im Alter.
- Kindererziehungszeiten können Rentenansprüche begründen, sind finanziell jedoch oft unterhalb der Grundsicherung.
- Für Grundsicherung muss Vermögen und Einkommen weitgehend aufgebraucht werden, Ausnahmen bestehen.
Was Anleger wissen sollten
Für Anleger und künftige Rentner ist entscheidend, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Da die deutsche gesetzliche Rente stark mit der Erwerbstätigkeit verknüpft ist, sollten nicht berufstätige Personen alternative Sicherungsformen wie private Rentenversicherungen oder Sparpläne in Betracht ziehen. Zudem ist die Kenntnis der Berechnungsmechanik der Kindererziehungszeiten wichtig, da diese oft die einzige Möglichkeit für nicht berufstätige Eltern darstellen, Rentenansprüche zu erwerben. Anleger sollten regelmäßig die Rentenanwartschaften überprüfen und zusätzliche staatliche Anreize wie Riester- oder Rürup-Rente in Betracht ziehen, um die eigene Alterssicherung zu stärken.
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Fehlende Altersvorsorge: Wie viel Rente bekommt man, wenn man nie gearbeitet hat? (Quelle: Capital.de)