Worum geht es?
Bei der Kündigung einer Riester-Rente handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung, bei der bestimmte Dinge zu beachten sind, besonders in Bezug auf die Steuererklärung. Grundsätzlich werden die Steuervorteile und Zulagen automatisch vom Anbieter/Versicherer abgeführt. Die erwirtschafteten Gewinne, wie Zinsen, müssen jedoch separat als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden.
Die Auszahlungen ohne die Gewinne, also die eigenen Einzahlungen/Beiträge, müssen hingegen nicht versteuert werden. Um die Auszahlung/Kündigung in der Steuererklärung einzutragen, müssen die genauen Informationen auf den Schreiben bzw. Bescheiden beachtet werden.
Dazu gibt es in der Regel spezifische Hinweise auf den Schreiben, in denen die Daten und Zahlen der Auszahlung bzw. Kündigung angegeben sind. Diese Angaben müssen dann in der entsprechenden Anlage R der Steuererklärung eingetragen werden.
Zusammenfassung
- Die Kündigung einer Riester-Rente ist eine förderschädliche Verwendung, die bestimmte steuerliche Folgen hat.
- Die Steuervorteile und Zulagen werden automatisch vom Anbieter/Versicherer abgeführt.
- Die erwirtschafteten Gewinne, wie Zinsen, müssen als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden, während die Auszahlungen ohne die Gewinne nicht versteuert werden müssen.
Was Investoren wissen sollten
Investoren sollten wissen, dass eine Kündigung einer Riester-Rente zu steuerlichen Konsequenzen führt. Sie müssen die erwirtschafteten Gewinne als „sonstige Einkünfte“ versteuern, während die Auszahlungen ohne die Gewinne nicht versteuert werden müssen.
Investoren sollten daher die genauen Angaben auf den Schreiben bzw. Bescheiden beachten und diese entsprechend in der Steuererklärung eintragen.
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Riester kündigen: Wie in Steuerklärung angeben?
Quelle: depotstudent