Rente netto Tabelle 2026: Was von 1.000 bis 3.000 € brutto bleibt

Titelbild: Rente netto, Tabelle 2026. Fünf Balken zeigen, welcher Teil der Bruttorente netto bleibt.

Von Christian Meyer · Stand der Zahlen: November 2026 · zuletzt geprüft am 5. November 2026

Kurz gesagt: Von der gesetzlichen Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, zusammen rund 12 %, und ab etwa 1.450 € brutto auch Einkommensteuer. Von 2.000 € brutto bleiben so rund 1.681 € netto, von 3.000 € rund 2.377 €. Wer später in Rente geht, zahlt bei gleicher Rente mehr Steuer.

Als ich meine eigene Renteninformation zum ersten Mal genau gelesen habe, war genau das die Überraschung: Der Betrag dort ist brutto. Die folgende Tabelle zeigt für Renten von 1.000 bis 3.000 €, was davon wirklich auf dem Konto ankommt. Gerechnet ist mit derselben Logik wie in meinem Schnellcheck, nach dem Beitrags- und Steuerrecht von 2026.

Die Tabelle: Rente brutto und netto 2026

BruttoBeiträgeSteuerNetto
1.000 €123,50 €0,00 €876,50 €
1.100 €135,85 €0,00 €964,15 €
1.200 €148,20 €0,00 €1.051,80 €
1.300 €160,55 €0,00 €1.139,45 €
1.400 €172,90 €0,00 €1.227,10 €
1.500 €185,25 €4,92 €1.309,83 €
1.600 €197,60 €16,00 €1.386,40 €
1.700 €209,95 €28,25 €1.461,80 €
1.800 €222,30 €41,67 €1.536,03 €
1.900 €234,65 €56,17 €1.609,18 €
2.000 €247,00 €71,83 €1.681,17 €
2.100 €259,35 €88,58 €1.752,07 €
2.200 €271,70 €105,83 €1.822,47 €
2.300 €284,05 €123,42 €1.892,53 €
2.400 €296,40 €141,17 €1.962,43 €
2.500 €308,75 €159,08 €2.032,17 €
2.600 €321,10 €177,25 €2.101,65 €
2.700 €333,45 €195,58 €2.170,97 €
2.800 €345,80 €214,25 €2.239,95 €
2.900 €358,15 €233,00 €2.308,85 €
3.000 €370,50 €252,08 €2.377,42 €

Alle Beträge pro Monat. „Beiträge“ sind Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. So ist gerechnet:

  • Rentenbeginn 2026, volles Rentenjahr, ledig, keine weiteren Einkünfte, keine Kirchensteuer.
  • Gesetzlich krankenversichert in der Krankenversicherung der Rentner. Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, zusammen 8,75 %. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: 3,6 %, die du als Rentner allein zahlst (mit Kindern).
  • Steuer: steuerpflichtig sind 84 % der Jahresrente (Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026). Davon abgezogen werden 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Darauf der Einkommensteuertarif 2026. Solidaritätszuschlag fällt in diesem Bereich nicht an.

Ab welcher Rente zahlst du Steuer?

Mit den Annahmen oben bleibt eine Rente bis rund 1.450 € brutto im Monat steuerfrei, wenn sie 2026 beginnt. Darüber steigt die Steuer schnell: bei 2.000 € sind es rund 72 € im Monat, bei 3.000 € rund 252 €.

Hast du weitere Einkünfte, etwa eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder eine private Rente, liegt die Grenze niedriger, weil alles zusammen versteuert wird.

Warum ein späterer Rentenbeginn mehr Steuer bedeutet

Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. 2026 sind es 84 %, danach steigt der Anteil jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die volle Rente steuerpflichtig ist. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben.

Was das bei gleicher Bruttorente ausmacht, nach heutigem Steuertarif gerechnet (Netto pro Monat, gerundet):

BruttoBeginn 2026Beginn 2035Beginn 2045
1.500 €1.310 €1.299 €1.287 €
2.000 €1.681 €1.660 €1.636 €
2.500 €2.032 €2.004 €1.971 €
3.000 €2.377 €2.341 €2.300 €

Bei 2.000 € brutto sind das rund 45 € weniger im Monat, wenn die Rente 2045 statt 2026 beginnt. Künftige Änderungen am Steuertarif und an den Beitragssätzen sind darin nicht enthalten, die Zahlen zeigen nur die Wirkung des Besteuerungsanteils.

Wer schon länger Rente bekommt, zahlt dagegen oft weniger Steuer als in der Tabelle, weil sein Besteuerungsanteil niedriger ist. Für Bestandsrentner passt die Tabelle deshalb nicht.

Was die Tabelle nicht abbildet

  • Ohne Kinder zahlst du 0,6 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung. Netto sind das zwischen 1.000 und 3.000 € brutto rund 6 bis 13 € weniger im Monat.
  • Deine Krankenkasse: Liegt ihr Zusatzbeitrag über oder unter 2,9 %, ändert sich die Krankenversicherung entsprechend. Den Zusatzbeitrag findest du auf der Website deiner Kasse.
  • Verheiratet: Bei Zusammenveranlagung zahlt ihr oft weniger Steuer, je nach Einkommen des Partners.
  • Privat versichert: Dann zahlst du deinen PKV-Beitrag selbst und bekommst einen Zuschuss der Rentenversicherung. Die Rechnung sieht anders aus.
  • Kirchensteuer: Sie kommt mit 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer dazu.
  • Früher in Rente: Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 %, und zwar lebenslang.

Rechne deine eigene Zahl aus

Die Tabelle gibt dir eine Hausnummer. Wie viel bei dir ankommt und wie groß deine Rentenlücke ist, rechnest du hier aus, mit deinem Geburtsdatum, deinen Rentenpunkten und deiner Situation. Anonym, alle Zahlen bleiben in deinem Browser.

100 % anonym: Kein Name, keine E-Mail. Die Rechnung läuft nur in deinem Browser. Ich sehe deine Zahlen nicht und speichere nichts.

Deine Eckdaten
Geburtsmonat und -jahr
Krankenversicherung

Der Betrag „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“. Die Renteninformation kommt jedes Jahr per Post.

Im Zweifel: dein heutiges Netto. Runde ruhig, auf 100 € genau reicht.

Durchschnittliche Wertentwicklung pro Jahr, abzüglich Inflation. Keine Garantie: Die Vergangenheit sagt nichts über die Zukunft.

Wie viel Prozent deines Vermögens du jedes Jahr entnimmst. Je niedriger, desto mehr Kapital brauchst du.

Christian

„Mir ging es genauso: Ich dachte lange, der Betrag auf der Renteninformation kommt so auf mein Konto. Heute würden meine Dividenden die Lücke schon nahezu decken, das ist meine persönliche Erfahrung, keine Garantie.“

Christian, Gründer von Investor College

„Dank Christian habe ich die Scheu vor dem Thema Finanzen verloren und gemerkt, wie unkompliziert der Einstieg wirklich ist. Ich kann jedem nur empfehlen, es selbst auszuprobieren –…“

Kristin P.

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Womit der Schnellcheck rechnet
  • Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze, ohne Abschlag. Die Monatsrente nach Rentenwert ab 01.07.2026 (42,52 €).
  • Gesetzlich: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %), keine Kinder unter 25.
  • Privat: Zuschuss der Rentenversicherung nach § 106 SGB VI. 80 % des Beitrags gelten als steuerlich absetzbare Basisabsicherung.
  • Steuer nach dem Tarif 2026 und dem Besteuerungsanteil deines Rentenbeginn-Jahres. Die Betriebsrente gilt als voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Keine weiteren Einkünfte.
  • Verheiratet: Zusammenveranlagung. Für deinen Partner gelten dasselbe Rentenbeginn-Jahr und dieselben Angaben zu Kindern und Kirche. Gezeigt wird dein Anteil an der gemeinsamen Steuer.
  • „Im Kopf gerechnet“: dein Bedarf minus die Brutto-Rente aus der Renteninformation (und eine Betriebsrente brutto).
  • Faustregel Kapitalbedarf = Lücke × 12 ÷ Entnahmerate, ohne Steuern auf die Entnahmen. Wie lange dein Vermögen tatsächlich reicht, hängt von deiner Strategie ab.
  • Sparrate: gleichbleibende Monatsrate ab dem nächsten Monat bis zum Rentenbeginn, mit der gewählten Rendite nach Inflation. Steuern auf Kursgewinne und Dividenden sind nicht berücksichtigt. Alle Beträge in heutiger Kaufkraft.

Wie du mit dem Ergebnis weiter vorgehst, erkläre ich Schritt für Schritt in Rentenlücke berechnen: Was von deiner Rente wirklich netto bleibt.

Rechtsgrundlagen

  • Krankenversicherung der Rentner: § 249a SGB V (Hälfte des Beitrags), § 242a SGB V (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %)
  • Pflegeversicherung: § 55 Abs. 1 und 3 SGB XI (3,6 %, Zuschlag für Kinderlose 0,6 Prozentpunkte), § 59 Abs. 1 SGB XI (Rentner tragen den Beitrag allein)
  • Besteuerungsanteil: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • Werbungskosten-Pauschbetrag 102 €: § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG; Vorsorgeaufwendungen: § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG; Sonderausgaben-Pauschbetrag: § 10c EStG
  • Einkommensteuertarif 2026: § 32a Abs. 1 EStG
  • Abschlag bei früherem Rentenbeginn: § 77 Abs. 2 SGB VI

Beispielrechnung nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung. Maßgeblich sind dein Rentenbescheid und dein Steuerbescheid.

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